Rechtsprechung
FG München, 15.10.2003 - 3 K 3870/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entstehung einer Einfuhrabgabenschuld; Zeitpunkt der Entstehung; "Übergabeschein TR" als Anmeldung oder Versandschein; Sicherung der Nämlichkeit der in den Großbehältern beförderten Waren durch Beschreiben im Übergabeschein TR; Für Trinkzwecke ungeeigneter vergällter ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beilhilfe als Beteiligung an vorschriftswidrigem Verbringen; Einfuhrabgaben wegen Entziehung von Alkohol aus der zollamtlichen Überwachung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Beilhilfe als Beteiligung an vorschriftswidrigem Verbringen - Einfuhrabgaben wegen Entziehung von Alkohol aus der zollamtlichen Überwachung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.11.2002 - 5 StR 127/02
Gewerbsmäßiger Schmuggel; Steuerhinterziehung (Verkürzungsvorsatz; Urteilsgründe; …
Auszug aus FG München, 15.10.2003 - 3 K 3870/02
b) So hat der BGH entschieden (vgl. Beschluss vom 27. November 2002 - 5 StR 127/02, NJW 2003, 907 ), dass Zigaretten auch dadurch der zollamtlichen Überwachung entzogen werden, indem sie unter anderen für ein Zollverfahren angemeldeten Waren (Bekleidung) versteckt und in einem zur Durchfuhr durch das Zollgebiet der Europäischen Union abgefertigten und versiegelten Container vom Amtsplatz abtransportiert werden.Dies setzt aber voraus, dass S die Verkürzung auch deutscher Einfuhrabgaben zumindest billigend in Kauf genommen hatte (vgl. BGH-Beschluss vom 27. November 2002 - 5 StR 127/02 a.a.O.) bzw. billigerweise hätte wissen müssen, dass er sich durch sein Verhalten an der Entziehung von Alkohol aus der zollamtlichen Überwachung in Deutschland beteiligt.
- BFH, 21.12.2001 - VII S 13/01
PKH; vorschriftwidriges Verbringen von Zigaretten in das Zollgebiet der …
Auszug aus FG München, 15.10.2003 - 3 K 3870/02
Bei der zur Zollschuldnerschaft führenden Beteiligung an dem vorschriftswidrigen Verbringen handelt es sich, so der BFH (vgl. Beschluss VII S 13/01 vom 21. Dezember 2001, ZfZ 2002, 168), um einem gegenüber dem Verbringen (Art. 202 Abs. 3 Anstrich 1 ZK) selbständigen Tatbestand, der über die Täterschaft hinausgeht und neben dem späteren Erwerber oder Besitzer der Waren (Art. 202 Abs. 3 Anstrich 3 ZK) jeden erfasst, der sich in irgendeiner Weise an dem vorschriftswidrigen Verbringen der Ware beteiligt hat, ohne selbst Täter zu sein. - FG Düsseldorf, 08.11.2000 - 4 K 834/98
Vorübergehende Verwendung eines Flugzeugs; Einfuhrumsatzsteuer; Verbringen eines …
Auszug aus FG München, 15.10.2003 - 3 K 3870/02
Es kann offen bleiben, ob insoweit auf die Sicht eines vernünftigen, durchschnittlichen Beteiligten abzustellen ist (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 8. November 2000, 4 K 834/98, ZfZ 2001, 65) oder auf die individuelle Persönlichkeit, die Intelligenz, das Alter, die Erfahrung, die Erziehung und die Ausbildung des Beteiligten (…vgl. Schwarz/Wockenfoth/Stiehle, Zollrecht, Art. 202 Rz. 22).